EBM-Abrechnung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz als Regelleistung festgelegt

Am 17.12.2020 erkannte der Gemeinsame Bundesausschuss das„datengestützte Management für Patientinnen und Patienten mit Herzschwäche“ als eigenständige Methode an. Am 30.03.2021 trat dies als Regelleistung mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Ein Jahr später, am 17.12.2021 wurden nun auch die EBM-Ziffern durch den Erweierten Bewertungsausschuss veröffentlicht: https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-12-15_eba76_3.pdf.

Insgesamt elf Leistungspositionen sowie eine Kostenpauschale – zur EBM-Abrechnung des Telemonitorings bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz (NYHA-II oder -III) wurden verabschiedet und sind ab 1. Januar 2022 gültig. Eine vereinfachte Darstellung der Abrechnungsziffern kann hier nachgelesen werden: https://www.kardiologie.org/digitale-kardiologie/herzinsuffizienz/telemonitoring-herzinsuffizienz–so-ist-die-ebm-abrechnung-gereg/19970584 

Damit ist telemedizinische Mitbetreuung nun erstmalig als Regelleistung in Deutschland abrechenbar.

Wir freuen uns, dass wir mit der Studie “Telemedical Interventional Management in Heart Failure II” (TIM-HF2, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) einen wichtigen Grundstein für diese neue Versorgungsform legen konnten. Das Projekt Telemed5000 erforscht, wie diese medizinische Versorgungsleistung mithilfe von Methoden der künstlichen Intelligenz noch weiter die Versorgung verbessern kann. Dabei baut das Projekt auch auf den Ergebnissen und Daten der TIM-HF2 Studie auf.